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Kommunikations- und Arbeitsassistenz Drucken E-Mail

Kommunikations- und Arbeitsassistenz richtet sich an lautsprachlich orientierte Hörgeschädigte im Arbeitsleben, also insbesondere an Schwerhörige, Spätertaubte und Menschen mit Cochlea Implantat (CI).

Sie unterstützt bei der akustischen Kommunikation in allen berufsrelevanten Situationen:

  • mit hörenden Kollegen, Mitarbeitern, Vorgesetzten und Kunden
  • bei Gesprächen, Telefonaten, Sitzungen, Videokonferenzen, Fortbildungen, Veranstaltungen und Außenterminen.

Dazu werden unterschiedliche Methoden des Dolmetschens entweder simultan (= zeitgleich) oder konsekutiv (= zusammenfassend) eingesetzt:

  • Verbaldolmetschen
  • Erstellen von Notizen, kurzen Gesprächsmitschriften und Sitzungsprotokollen.
  • Begleitung durch lautsprachbegleitende Gebärden (LBG/LUG) als Brücke zwischen akustischer und visueller Sprache

Zusätzlich übernimmt Kommunikations- und Arbeitsassistenz Aufgaben, die ohne Hörschädigung gar nicht erst entstehen würden, und reduziert so Benachteiligung und Mehraufwand im Arbeitsalltag. Dazu gehören:

  • Technische und organisatorische Vorbereitung, z.B. Inaugenscheinnahme von Sitzungsräumen und Aufbau erforderlicher Kommunikationstechnik.
  • Bedienung der Assistenztechnik, wie Telefon, Beamer, Laptop oder Verstärkereinrichtung.

Sie fördert das akustische Verstehen trotz Hörbeeinträchtigung und verringert so Hörstress, der sich auf Leistungsfähigkeit und Konzentration auswirkt.

Die beruflichen Kernaufgaben der Hörgeschädigten bleiben dabei absolut unberührt. Die Assistenz mischt sich weder als „Beschützer“, noch als „Stellvertreter“, „Berater“ oder „Konkurrenz“ ein.

Der Einsatz von Kommunikations- und Arbeitsassistenz kann sowohl im Rahmen regulärer Beschäftigungsverhältnisse mit einer Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden pro Woche als auch für Vorstellungsgespräche während der Arbeitssuche, für Ausbildungs- oder Umschulungszeiten oder für Praktika mit einer Dauer über 8 Wochen erfolgen.

Einsatzzeiten und -orte richten sich nach den beruflichen Bedürfnissen der hörgeschädigten Assistenznehmer, je nach Bedarf als punktuelle Dienstleistung oder als regelmäßige persönliche Assistenz.